Schadengutachten
Für die Regulierung von Unfallschäden mit einer Schadenhöhe über 700,00 € ist es ratsam, ein umfassendes Schadengutachten erstellen zu lassen. Dies dient nicht nur Ihrer persönlichen und finanziellen Sicherheit, sondern hat auch aus Gründen der Beweissicherung eine hohe Relevanz.
Ein vollständiges Schadengutachten fasst alle wesentlichen Aspekte des Schadenfalls zusammen:
- Technische Daten und Ausstattung Ihres Fahrzeugs
- Schadenbeschreibung und Schadenumfang
- kalkulierte Schadenhöhe
- Abgrenzung Totalschaden/Reparaturfall
- enthaltene Mehrwertsteuer
- Mietwagenklasse bzw. Nutzungsausfallentschädigung
- ggf. enthaltene Zusatzkosten
- ggf. Wiederbeschaffungs- und Restwert
- ggf. Wertminderung
Im Schadenfall bildet diese Übersicht für den Geschädigten eine wichtige Verständnisgrundlage. Anhand eines Schadengutachtens lässt sich schnell erkennen, welche Fahrzeugbauteile vom Unfall betroffen sind und wie sich die Schadensumme im Einzelnen zusammensetzt. Somit wird auch transparent, welche Reparaturkosten tatsächlich gerechtfertigt sind. Ein Schadengutachten gibt Ihnen damit sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht Sicherheit.
Der Geschädigte hat aus rechtlicher Sicht Anspruch auf einen Sachverständigen seiner Wahl, die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallgegners. Das Sachverständigenhonorar wird in der Regel gegen Unterzeichnung einer Abtretungserklärung direkt mit der regulierenden Versicherung abgerechnet.
