Kostenvoranschlag

Für die Regulierung so genannter „Bagatellschäden“ ist in vielen Fällen die Erstellung eines Kostenvoranschlags ausreichend. Gemäß aktueller Rechtsprechung liegt die Bagatellschadengrenze bei ca. 700,00 €. Liegt die Schadensumme höher empfiehlt es sich, ein vollständiges Schadengutachten anfertigen zu lassen.

Ein professionell erstellter Kostenvoranschlag gibt Ihnen eine detaillierte Auskunft über:

  • den Schadenumfang
  • die kalkulierte Schadenhöhe
  • die enthaltene Mehrwertsteuer
  • Mietwagenklasse bzw. Nutzungsausfallentschädigung
  • ggf. enthaltene Zusatzkosten

Im Schadenfall bildet diese Übersicht für den Geschädigten eine wichtige Verständnisgrundlage. Anhand eines Kostenvoranschlages lässt sich schnell erkennen, welche Fahrzeugbauteile vom Unfall betroffen sind und wie sich die Schadensumme im Einzelnen zusammensetzt. Somit wird auch transparent, welche Reparaturkosten tatsächlich gerechtfertigt sind. Ein Kostenvoranschlag gibt Ihnen damit sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht Sicherheit.

Der Geschädigte hat aus rechtlicher Sicht Anspruch auf einen Sachverständigen seiner Wahl, die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallgegners. Das Sachverständigenhonorar wird in der Regel gegen Unterzeichnung einer Abtretungserklärung direkt mit der regulierenden Versi- cherung abgerechnet.